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Gaststätteninventar
18.08.2010Wir verkaufen das in der pdf- Datei: "Aufstellung" abgebildete gebrauchte Gaststätteninventar. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Aufstellung
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Getränke Heinemann
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Mittwoch, 20.01.2010
Nichtraucherschutzgesetzes

Kabinett beschließt Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes
Gesundheitsministerin Heike Taubert: „Gerichtsurteile zum Nichtraucherschutz werden umgesetzt"
Erfurt – Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 19.01.2010 auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Heike Taubert die Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) beschlossen. Dazu erklärte die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit,
Heike Taubert:
Das bisherige Thüringer Nichtraucherschutzgesetz wird gemäß den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 und dem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2008 angepasst. Sogenannte Eckkneipen (Einraumkneipen) werden vom Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. Auch in Thüringer Spielhallen soll in einem abgetrennten Nebenraum das Rauchen wieder gestattet werden. Damit setzen wir die entsprechenden Vorgaben der Verfassungsgerichte in Thüringen um.
Bei den sog. „Eckkneipen", in denen geraucht werden darf, handelt es sich um Einraum-Gaststätten mit einer Gastfläche von maximal 75 m², die keinen abgetrennten Nebenraum haben, keine zubereiteten Speisen anbieten, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte (§ 4 Abs. 4, Nr. 5) gekennzeichnet sind.